Berlin: unberechtigt eingezogene Zweitwohnsitzsteuer

Oberpuppling, Mittwoch, 22.05.2024 (vor 65 Tagen) @ René

Hallo Rene
Vielen Dank für Deinen Beitrag.
Mir ist bewußt, dass die Eheschließung alleine mich nicht von der Zweitwohnungssteuerpflicht befreit, aber die anderen Kriterien waren vorher schon erfüllt, 2020 kam sozusagen als letztes Mosaiksteinchen meine Hochzeit dazu.
Mir ist auch bewußt, dass ich selber die Pflicht habe, mich bei öffentlichen Bekanntmachungen über Gesetzesändrungen zu informieren, aber wer macht das denn schon mit aller Konsequenz?!
Dass ich alle Bedingungen für einen Erlass der Zweitwohnsteuerpflicht erfülle, hat sich ja letzte Woche in einem Telefongespräch mit einer sehr freundlichen Mitarbeiterin der Schiedsstelle des Finanzamt Berlin /Mitte/Tiergarten bestätigt. Die Dame hat mir gesagt, dass sie mir die Zqweitwohnsteuerpflicht ab dem Zeitpunkt erlassen kann, an dem ich zum ersten Mal dem Finanzamt kundgetan habe, dass ich seit 2020 verheiratet bin.
Allerdings hat diese Dame auch gesagt, dass sie keine Handhabe hat, mir die Steuer von 2020/2021 und 2022 zurückzuerstatten.
Das ist aber der Punkt, der meinem Rechtsempfinden widerspricht und deshalb frage ich auch danach, inwiefern eine Klage gegen das Finanzamt sinnvoll ist.
Die Dame von Berlin Mitte/Tiergarten hat mir auf diese Frage geantwortet, dies sei mein gutes Recht, aber das Finanzamt würde nicht dahingehend beraten...


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