Ich muss zahlen in Magdeburg - Widerspruch?

Christian @, Sonntag, 06.05.2007 (vor 6192 Tagen) @ flocke

Hallo Flocke,
die Stundung kann man überall bezahlen - dann zahlt man später (mit Zinsen). Aber das hat mit dem Steuerbescheid selbst nicht unbedingt was zu tun. Der gibt nur an, wie viel zu zahlen ist. Und einen Anspruch auf Stundung gibt es nicht - darüber entscheidet die Stadt.
Ein Widerspruch und eine Klage hemmen die Zahlung nicht. Gewinnt man vor Gericht, gibt es das Geld zurück (mit Zinsen und sonstigen Kosten). Verliert man und das Urteil wird rechtskräftig, war es das und man zahlt die Steuer weiter plus die Gerichtskosten usw.
Die Entscheidung, einen Widerspruch einzulegen, macht nur Sinn, wenn man auch bereit ist, zu klagen, denn es ist davon auszugehen, dass die Stadt Magdeburg jeden Widerspruch ablehnt und dafür auch noch eine Gebühr erhebt. Dann wäre man kein Stück weitergekommen.
Was die Klage angeht: Man braucht vor dem Verwaltungsgericht keinen Anwalt und kann das selbst machen. Aber wenn man sich das nicht zutraut, ist man mit einem Anwalt unter Umständen besser bedient.
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Gruß


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