Ich muss zahlen in Magdeburg - Widerspruch?

flocke @, Montag, 07.05.2007 (vor 6191 Tagen) @ Christian

Hallo,

also ich habe gerade eben beim Steueramt angerufen und Sie haben gemeint, dass der Bescheid erstmal nichts mit der Stundung zu tun hat. Darüber werde ich später noch einen Bescheid bekommen.

Als ich dann gesagt habe, dass ich Widerspruch einlegen wolle und daher schon gern wissen würde, wie es mit der Stundung/Erlass aussieht hat die Frau vom Finanzservice gemeint, dass sie sich darum kümmern werden und ich dann Bescheid kriege, bevor der Monat zum Widerspruch und zur Zahlung der Abgabe abgelaufen ist.

Ich werde dann in drei Wochen noch mal fragen, was ist, wenn ich bis dahin noch keinen Bescheid erhalten haben sollte.

Wegen einer Klage. Ich selber würde mir dies nicht zutrauen, weil ich auch aufgrund meines Studiums keine Zeit habe, mich mit der Steuerrechtlichen Thematik im detail auseinanderzusetzen und müsste mir daher einen Anwalt nehmen.

Dazu kann ich doch Prozesskostenhilfe beantragen.

Wo müsste ich das machen>
Wann sollte ich das machen>

Nachdem ich den Bescheid über die Stundung bekommen habe>

LG


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