Ich muss zahlen in Magdeburg - Widerspruch?

Christian @, Montag, 07.05.2007 (vor 6346 Tagen) @ flocke

Hallo Flocke,
die Stundung hat mit dem Steuerbescheid und dem Widerspruch dagegen nichts zu tun, sagte ich ja schon.
Kein Widerspruch gegen den Steuerbescheid = zahlen (ob sofort oder später weit gestundet ist rechtlich egal). Der Steuerbescheid wird dann rechtskräftig.
Gegen den Steuerbescheid vorgehen = Widerspruch - Ablehnung - Klage usw.
Also, Steuerbescheid akzeptieren oder dagegen vorgehen>
Das ist eine Entscheidung, die Du treffen musst. Für den Widerspruch brauchst Du keinen Anwalt, da genügt ein schmaler Satz. Dazu bedarf es auch keiner besonderen Rechtskenntnisse.
Wegen Kosten, Prozesskostenhilfe (die auch abgelehnt werden kann) usw. frage doch ganz einfach mal Yvonne - die ist Anwältin in Halle und kennt sich in der Materie aus. Alles dazu Erforderliche findest Du im Internet bzw. in den Beiträgen des Forums.
Also, entscheide Dich.
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Gruß


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