Wohnung der Eltern geschenkt bekommen und jetzt Zweitwohnsitzsteuer

Kommunalfreund @, Donnerstag, 06.02.2025 (vor 36 Tagen) @ Mogli


Ich habe im letzten Jahr die Wohnung meiner Mutter und Ihres neuen Ehemannes überschrieben bekommen und die Beiden haben ein eingetragenes Niesbrauchrecht.

Hallo Mogli vielleicht hättest Du doch lieber diese Satzung aufgerufen ,denn diese beinhaltet doch alles was Rebell eben vermutete

- 2§ Steuergegenstand
(1) Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
(2) Eine Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung, über die jemand neben seiner
Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs oder dem der Ange-
hörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung (AO) verfügen kann.
(3) Als Hauptwohnung gilt die im Melderegister nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
als Hauptwohnung bzw. als alleinige Wohnung eingetragene Wohnung.
(4) Liegen Hauptwohnung und Zweitwohnung im selben Gebäude, so gilt diese in der
Regel nicht als Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung.
(5) Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass
sie vorübergehend anders oder nicht genutzt wird.
(6) Der Zweitwohnungssteuer unterliegt nicht das Innehaben einer Zweitwohnung
durch eine verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden
Person, soweit sie nicht dauernd getrennt lebt und die Wohnung aus beruflichen
Gründen unterhält, weil sich die eheliche bzw. die gemeinsame
Wohnung der Lebenspartner in einer anderen Gemeinde befindet.

Die Gemeinde Glücksburg hat sich schlecht informiert – oder aber solltest Du nun aufgefordert sein eine Steuererklärung wohl abzugeben – denn ohne Steuererklärung ist ein Steuerbescheid nicht möglich.

Du könntest wohl keine Antwort geben und abwarten ob ohne einer Steuererklärung trotzdem ein Zweitwohnungssteuerbescheid zugestellt bekommst.
ES würde auch dann reichen innerhalb von max 4 Wochen einen Widerspruch einzureichen , welcher mit ziemlicher Garantie aufgehoben werden müsste.
Der Nießbraucher bekäme danach wohl eine Aufforderung zu einer Steuererklärung – es sei denn ein Sachbearbeiter möchte sich profilieren !


Nun habe ich Post der Stadt Glücksburg (Ostsee) erhalten. Hierbei dreht es sich um die Zweitwohnsitzsteuer.

Lehne Dich zurück und warte ruhig ab!


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