Verfassungsbeschwerde

Christian @, Mittwoch, 06.06.2007 (vor 7084 Tagen) @ Butzmann Josef

Hallo Herr Butzmann,
dass in Bayern die Uhren anders gehen als im übrigen Deutschland ist mir schon lange bekannt - und oft ist es sogar ein mir persönlich sympathischer Zug.
Im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsteuer aber von einer „bayerischen Gemeinheit“ zu sprechen, geht entschieden zu weit. Wenn überhaupt, ist es eine baden-württembergische.
Nun war der Bezug auf den BFH das einzige, was ich auf der Web-Site des BdStZ gefunden habe und den habe ich zitiert. An meinem Kommentar/meiner Einschätzung der Erfolgsaussichten ändert sich nichts dadurch, dass nun auch ein Verfahren beim BVerfG anliegt.
Was mich aber interessieren würde:
Gegen welchen der ZWSt-Beschlüsse des Bayer. VGH richtet sich denn die Klage/Beschwerde nun> Gegen Tegernsee/Aschau oder Augsburg oder alle drei> Und welchen Inhalt hat sie> Wäre wichtig, denn Studierende/Auszubildende können sich an eine Klage/Beschwerde gegen Tegernsee/Aschau kaum anhängen. Und wer hat denn diese Klage/Beschwerde eingelegt, bzw. welches Rechtsanwaltsbüro führt sie> Und wie wird argumentiert, dass die ZWst keine Aufwand- sondern eine Vermögensteuer sei> Nur weil das BVerfG dazu bisher keine Aussage gemacht hat, bedeutet das noch lange nicht, dass hier eine Gleichartigkeit besteht - aber einen Versuch ist es ja wert. Hat das BVerfG diese Sache denn schon zur Entscheidung angenommen>
Würde mich alles brennend interessieren.
Gruß


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