Verfassungsbeschwerde
Liebe Hannelore,
ganz so schlimm ist es ja nun auch wieder nicht, dass man gleich Verfassungs- oder gar Bürgerrechtler bemühen muss. Obwohl das sicher interessant sein könnte.
Viele Ferienwohnungen werden überhaupt nicht als „Erholungszweitwohnung“ für die persönliche Lebensführung genutzt und unterliegen folglich auch nicht der Zweitwohnungsteuer. Und mit dem Finanzausgleich haben „Erholungszweitwohnung“ von der ursprünglichen Absicht her auch nichts zu tun - auch wenn es da Überschneidungen geben mag. Aber die sind eher zufällig.
Warum das Wahlrecht nun wiederum von der Zahlung von Steuern abhängig sein soll, ist mir nicht so ganz klar. Den Zusammenhang hat es früher mal gegeben, aber diese Zeiten werden gerne als „vordemokratisch“ bezeichnet. Viele Bürgerrechtler, vor allem solche, die alles bestreiten, nur nicht ihren eigenen Lebensunterhalt, würden Sturm laufen, wenn nur Steuerzahler wahlberechtigt wären
Es macht auch wenig Sinn, sich an dem Begriff „Aufwandsteuer“ reiben zu wollen. Ddie könnte man, wenn man denn wollte, auf nahezu alles erheben, was durch seine bestimmungsgemäße Nutzung nicht verbraucht wird. Das können durchaus Dinge des alltäglichen Lebens sein, denn es ist nun mal keine „Luxussteuer“ (höchstrichterlich so entschieden, durch VG Schwein ausdrücklich bestätigt sowie durch den Bayer. VGH auch für den Freistaat Bayern genehmigt). Bei Verbrauchsgegenständen wäre es dann halt eine Verbrauchsteuer. Das Steuererfindungsrecht kann da durchaus nahezu grenzenlos werden.
Und was die gelobte Hundesteuer angeht: Warum muss ein Obdachloser Hundesteuer zahlen für das Halten eines Hundes (finanziell wertloser Mischling), während die reiche Witwe und Halterin von beliebig vielen Rassekatzen (finanziell hochwertig) steuerfrei bleibt> Ist das „Gerechtigkeit“> Nur weil ein Hund keine Katze ist> Beides sind schließlich vierbeinige Wirbeltiere, die in DEU nicht zu Zwecken der Fleischgewinnung gezüchtet und/oder geschlachtet werden dürfen. Die Notwendigkeit, die Zahl der Katzen in einer Stadt zu begrenzen, ist genau so gegeben wie dies bei Hunden der Fall ist. Auch die Verwendung finanzieller Mittel für den Zustand „Halten einer Katze“ kann erheblich sein.
Die Steuererhebung wird für viele Dinge oft auch nur deswegen unterlassen, weil es für den Ortsgesetzgeber nicht opportun ist. Das Erheben einer „Zweitwagensteuer“ würde z.B. vielen wahlberechtigten Bürgern sauer aufstoßen und vielleicht zu unliebsamen Reaktionen führen. Also lässt man die Finger davon.
Gruß
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Butzmann Josef,
06.06.2007
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Christian,
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Hannelore Gustav,
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