Verfassungsbeschwerde
Hallo Herr Butzmann,
die Äußerungen von Politikern auf „bayerische Gemeinheit“ auf Bayern beschränken zu wollen, ist ziemlich eigenwillig. Da können andere Bundesländer leicht mithalten.
Wenn Sie allerdings davon ausgehen, dass Fremdenverkehrsgemeinden (und um die scheint es Ihnen ja zu gehen) auf die Ummeldung von Neben- in Hauptwohnungen spekulieren, halte ich das nicht für typisch. Das nehmen diese Kommunen sicherlich gerne in Kauf, ist aber nicht Zweck dieser Zweitwohnungsteuer. Für Großstädte sieht das allerdings anders aus - da wird man die Zweitwohnungsteuer aber kaum als Vermögensteuer bezeichnen können, wenn dort Personen besteuert werden sollen, die nicht einmal eine einzige Wohnung innehaben.
» Anbei überlasse ich Ihnen Schriftverkehr mit dem Herrn Bundesminister für
» Ernährung und Landwirtschaft und auch die Stellungnahme des, in meinen
» Augen "ehrlichen" Bayerischen Finanzministers Prof. Dr.Kurt Faltlhauser.
Warum geistiges Eigentum nicht für öffentliche Diskussionsforen geeignet sein soll, erschließt sich mir erst Mal nicht. Aber sei`s drum.
Ich hoffe nur, der geistige Eigentümer der Beschwerde hat berücksichtigt, dass bereits ein Bundesgericht zur Frage der Gleichartigkeit von Vermögens- und Zweitwohnungsteuer entschieden hat und diese Feststellung (natürlich nicht gleichartig) in seine Argumentation einbezogen. Ich bleibe dabei, viel Hoffnung habe ich da nicht.
Gruß
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Butzmann Josef,
06.06.2007
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Christian,
06.06.2007
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Hannelore Gustav,
08.06.2007
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Butzmann Josef,
06.06.2007
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Christian,
06.06.2007