Verfassungsbeschwerde

Christian @, Mittwoch, 06.06.2007 (vor 7084 Tagen) @ Butzmann Josef

Hallo Herr Butzmann,
die Äußerungen von Politikern auf „bayerische Gemeinheit“ auf Bayern beschränken zu wollen, ist ziemlich eigenwillig. Da können andere Bundesländer leicht mithalten. :-D
Wenn Sie allerdings davon ausgehen, dass Fremdenverkehrsgemeinden (und um die scheint es Ihnen ja zu gehen) auf die Ummeldung von Neben- in Hauptwohnungen spekulieren, halte ich das nicht für typisch. Das nehmen diese Kommunen sicherlich gerne in Kauf, ist aber nicht Zweck dieser Zweitwohnungsteuer. Für Großstädte sieht das allerdings anders aus - da wird man die Zweitwohnungsteuer aber kaum als Vermögensteuer bezeichnen können, wenn dort Personen besteuert werden sollen, die nicht einmal eine einzige Wohnung innehaben.

» Anbei überlasse ich Ihnen Schriftverkehr mit dem Herrn Bundesminister für
» Ernährung und Landwirtschaft und auch die Stellungnahme des, in meinen
» Augen "ehrlichen" Bayerischen Finanzministers Prof. Dr.Kurt Faltlhauser.

Warum geistiges Eigentum nicht für öffentliche Diskussionsforen geeignet sein soll, erschließt sich mir erst Mal nicht. Aber sei`s drum. :-( Ich hoffe nur, der geistige Eigentümer der Beschwerde hat berücksichtigt, dass bereits ein Bundesgericht zur Frage der Gleichartigkeit von Vermögens- und Zweitwohnungsteuer entschieden hat und diese Feststellung (natürlich nicht gleichartig) in seine Argumentation einbezogen. Ich bleibe dabei, viel Hoffnung habe ich da nicht.
Gruß


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