Widerspruchsverfahren außer Kraft

Bobbin @, Montag, 25.06.2007 (vor 6559 Tagen)

Hallo,

normalerweise kann man ja bei einem Steuerbescheid Widerspruch mit Hinweis auf ein laufendes Verfahren einlegen.

Regional wird zZt. das Widerspruchsverfahren außer Kraft gesetzt - man kann nur noch klagen, allerdings wird gleich ein Amtsgericht vorgegeben (und die entscheiden fröhlich in Eigenregie im Widerspruch zu Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, ohne eine Revision zuzulassen).

Ist das rechtens und bleibt mir nur der Klageweg>

Danke schön - Gruß Bobbin.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion