Widerspruchsverfahren außer Kraft
Hallo Bobbin,
die Klage „ersetzt“ den Widerspruch. Und Klagen kann man vor dem Verwaltungsgericht auch ohne Anwalt - mit genau so viel/wenig Aussicht auf Erfolg. Kostet allerdings viel Zeit und hat den Nachteil, dass man vom Richter nicht Ernst genommen wird. Ist wie überall. Rechtsanwalt ist empfehlenswert, wenn man sich das nicht antun will oder keinen hat, der sich das antut.
Ob Aussicht auf Erfolg in erster oder 2. Instanz besteht, hängt vom Einzelfall und vor allem vom Bundesland ab. In BY und NRW zahlt jeder, der bei Drei nicht auf den Bäumen ist - da hat sich alles der kommunalen Selbstverwaltungsmacht unterzuordnen. Hier kann (vermutlich) nur das BVerfG Abhilfe schaffen.
Gruß
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Bobbin,
25.06.2007
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Christian,
25.06.2007
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