Widerspruchsverfahren außer Kraft
Hallo Bobbin,
gibt es m.W. in einigen Teilen Bayerns als Modellversuch. Allerdings müsste es sich bei Steuerbescheiden um ein Finanz- oder Verwaltungs- und nicht um ein Amtsgericht handeln.
Ist rechtens und soll letztlich der Verwaltungsvereinfachung dienen und macht sogar Sinn, denn über den Widerspruch entscheiden die Städte ja auch schon in Eigenregie fröhlich im Widerspruch zu Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts. Insofern ist es konsequent, diesen Schritt zu überspringen.
Einzuräumen ist allerdings, dass in einigen Bundesländern gleich der Weg zum BVerfG geöffnet werden sollte (spart ein paar Instanzen). Würde aber auch nicht viel ändern, denn die Städte zeigen sich von dessen Beschlüssen auch unbeeindruckt. Satzung verfassungswidrig> Na und. Wir lassen alles beim Alten!
Gruß
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Bobbin,
25.06.2007
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Christian,
25.06.2007
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Bobbin,
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Christian,
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