Widerspruchsverfahren außer Kraft

Bobbin @, Montag, 25.06.2007 (vor 6559 Tagen) @ Christian

Ohne Widerspruch ist doch aber der Bescheid irgendwann rechtens. Und klagen kann ich nur über einen Anwalt.

Also ist wohl der nächste Schritt Anwalt einschalten - mit wenig Aussicht auf Erfolg ...
Gruß Bobbin.


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