Köln, Zweitwohnsitzsteuer für nicht genutzte Wohnung ?
Liebe Leidensgenosse,
meine Frage zur Zweitwohnsitzsteuer dreht sich im Grunde um den Begriff "eine Wohnung inne haben".
Kurz zum Sachverhalt:
Seit Dezember 2001 wohnte ich aus beruflichen Gründen zeitweise in Köln und habe mich dort mit Zweitwohnsitz angemeldet.
Im Februar 2005 habe ich die Wohnung zum 31.05.05 gekündigt. (Früher ging wegen der Kündigungsfrist nicht)
Aus der Wohnung bin ich am 22.04.05 ausgezogen und habe mich am 13.05.2005 abgemeldet. Die Wohnung habe ich am 24.05.05 an meinen Vermieter wieder übergeben.
Ende 2005 habe ich dann die Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer zugeschickt bekommen und auch ausgefüllt abgegeben.
Anfang 2006 erhielt ich den Bescheid.
Besteuerungszeitraum ist laut diesem Bescheid Januar bis Mai 2005.
Ich habe mich daraufhin ziemlich darüber geärgert, das ich diese sinnlose Steuer auch noch für einen Zeitraum bezahlen soll in dem ich mich nicht in Köln aufgehalten habe bzw. die von mir angemietete Wohnung sowieso vollkommen leer stand.
Ich habe dann Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und mich auf die FAQ´s auf der Homepage derStadt Köln bezogen:
Muss die Steuer für das ganze Jahr gezahlt werden, auch wenn die Zweitwohnung nur wenige Monate genutzt wurde >
Die Stadt Köln erhebt die Zweitwohnungssteuer nur für volle, nicht aber für angefangene Monate. Wenn jemand beispielsweise am 26. Januar 2005 in eine Zweitwohnung einzieht und am 15. April wieder auszieht, besteht eine Steuerpflicht nur für die Monate Februar und März.
Mein Einspruch wurde mittlerweile als unbegründet zurückgewiesen. Ich zitiere mal die Stelle April und Mai 2005 betreffend:
...Hiernach ist Zweitwohnung jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung...innehat.
Diese Vorschrift greift in ihrem Fall, soweit die Monate April und Mai 2005 betroffen sind, da Sie in diesem Zeitraum nach den mietrechtlichen Verhältnissen Inhaber einer Zweitwohnung waren.
Hieraus begründet sich Ihre Steuerpflicht für den Zeitraum vom 01.04.2005 bis 31.05.2005. Dieser stehen die melderechtlichen Verhältnisse sowie darüber hinaus auch nicht entgegen, wenn Sie die Wohnung in diesem Zeitraum nicht oder nur selten genutzt haben sollten...
Meine Frage ist nun:
Habe ich die Wohnung wirklich "inne gehabt", nur weil ich noch Mieter war> Auch wenn ich schon ausgezogen und abgemeldet war>
Habe jetzt unheimlich viel geschrieben, ich hoffe jemand kann mir helfen.
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thelaphroaig,
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