Köln, Zweitwohnsitzsteuer für nicht genutzte Wohnung ?
Hallo Christian,
danke für deine Antwort.
So weit war ich in die Satzung noch gar nicht eingestiegen. Danke für den Hinweis.
Der Widerspruchsbescheid ist insofern ein abartiger Witz, da die Formulierung:
Dieser (der Steuerpflicht) stehen die melderechtlichen Verhältnisse sowie darüber hinaus auch nicht entgegen, wenn Sie die Wohnung in diesem Zeitraum nicht oder nur selten genutzt haben sollten.
im krassen Widerspruch zur eigenen Satzung der Stadt Köln steht:
Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
Die Behauptung es wäre egal ob ich die Wohnung genutzt habe oder nicht ist glatt gelogen.
Ich frage mich nur wieso die das machen > Es geht bei den in Rede stehenden 1-2 Monaten um keinen hohen Geldbetrag. Ich lasse mich nur ungern veräppeln.
Bleibt mir tatsächlich nur eine Klage >
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thelaphroaig,
10.07.2007
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Christian,
10.07.2007
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thelaphroaig,
11.07.2007
- Köln, Zweitwohnsitzsteuer für nicht genutzte Wohnung ? - Christian, 11.07.2007
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thelaphroaig,
11.07.2007
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Christian,
10.07.2007