Köln, Zweitwohnsitzsteuer für nicht genutzte Wohnung ?
Hallo,
wenn ein Widerspruch zurückgewiesen wurde, bleibt nur noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn man zu seinem Recht kommen will.
Warum das Kassen- und Steueramt Köln sich so verhält, weiß ich auch nicht. Da hilft nur Kaffeesatzlesen. Wenn ich gehässig wäre, würde ich sagen, Gier frisst Hirn.
Am wahrscheinlichsten ist für mich noch die Haltung: Wir lehnen ab. Wegen der paar Kröten wird schon keiner klagen. Und vielleicht kommen wir vor Gericht sogar damit durch. Ganz auszuschließen ist das nämlich auch nicht.
Klagen oder nicht klagen, ist hier die Frage, die nur Du für Dich entscheiden kannst. Ich weiß, was ich tun würde. Das Geld für eine Klage ist allemal gut angelegt.
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Gruß
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thelaphroaig,
10.07.2007
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thelaphroaig,
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