Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?
Hallo,
ich weiß nicht so recht, ob ich meinem Sachbearbeiter im Kassen- und Steueramt trauen kann.
Aber erstmal zu meiner Situation.
Meinen Hauptwohnsitz habe ich in Engelskirchen. Zusätzlich habe ich 2004 einen Nebenwohnsitz bei meinen Eltern angemeldet, da daß Auto meine Mutter auf meinen Namen umgeschrieben wurde und das Kölner Kennzeichen behalten sollte. Ich bin kein Student.
Juni 2005 sollte ich dann eine Erklärung zur ZWS abgeben. Ich hatte eingetragen, daß ich keine Wohnung im Sinne der ZWS habe, da mir keinerlei Wohnräume zur Verfügung gestellt werden, kein Mietvertrag existiert und auch kein Entgelt erhoben wird. Eine entsprechende Bescheinigung von meinen Eltern hatte ich beigelegt.
Daraufhin war erstmal 1 1/2 Jahre Ruhe. Dann sollte ich das ganze nochmals abgeben und mir wurde eine Frist bis zum 31.7. gestellt. Zunächst habe ich die Nebenwohnung rückwirkend zum Juni 2006 abgemeldet (leider ging es nicht rückwirkend ins Jahr 2004 . Dann habe ich wieder diese Formulare ausgefüllt. Natürlich mit derselben Begründung, nämlich das ich keine Wohnräume zum gelegentlich Wohnen bereitgestellt bekommen habe.
Anfang August kam dann ein Steuerbescheid, in dem die Wohnungsgröße auf 60m² geschätzt wurde. Ich habe daraufhin meinen zuständigen Sachbearbeiter angerufen. Der meinte, er hätte mein Schreiben erst am 1.8.07 erhalten und damit wäre die Frist nicht eingehalten worden. Hatte den Brief allerdings am 23.7. zur Post gegeben. Unwahrscheinlich, das der Brief solange gebraucht hat. Na ja, beim nächsten mal wirds als Einschreiben verschickt.
Als er erfuhr, daß an der Adresse meiner Nebenwohnung meine Eltern wohnen und ich dort früher ein Kinderzimmer hatte, empfahl er mir Widerspruch, mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung, einzulegen. Ich sollte mich mal nach Urteilen des Verwaltungsgerichtes umhören. Genaueres dürfe er aber nicht sagen. Zielt er vielleicht auf das Innehaben einer Wohnung ab (Gelsenkirchener Urteil)>
Ich weiß jetzt nicht genau, ob ich meinen Widerspruch wirklich auf die Basis dieses Urteils stellen soll. Außerdem hatte ich ja nicht mal ein Kinderzimmer zur Verfügung gestellt bekommen. Zudem wird er ja wohl auch derjenige sein, der meinen Widerspruch bearbeitet.
Habe ich jetzt einen besonders freundlichen oder einen besonders hinterlistigen Sachbearbeiter. Was meint Ihr dazu> Habt Ihr vielleicht einen Rat für mich> Ich wäre auch zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht bereit.
VLG
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