Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?

Christian @, Freitag, 17.08.2007 (vor 6509 Tagen) @ zws_mike

Hallo Mike,
tja, das Melderecht scheint es in sich zu haben.
Na, ich nehme an, dass Du Deine Eltern wenigstens ein paar Mal besucht und dann auch dort ab und an mal übernachtet hast. Dann passt die von mir vorgeschlagene Begründung durchaus. Auch die Argumentation bezüglich der Größe des Zimmers lässt sich damit vereinbaren. Und vom Melderecht her wäre es auch noch vertretbar.
Also, ab mit dem Widerspruch!
Was den Namen des Bearbeiters angeht - so neugierig bin ich nicht. Nur mit dem Genannten hatte ich mal zu tun und hätte eher abschätzen können, ob hinterlistig, freundlich, faul oder dumm oder alles zusammen. Bearbeiter.
Was die Dienstpflichtverletzung angeht: Ein öffentlicher Bediensteter ist verpflichtet, auch die Interessen des Bürgers zu wahren. Da hat er auch Dinge zu berücksichtigen und ggf. zu erläutern, die für den Bürger vorteilhaft sind.
Gruß


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