Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?
Hallo Christian,
vielen Dank für deine Antwort. Das ging ja fix!
» Ist der Name des Bearbeiters zufällig Christian Krügel>
Nein. Ich weiß nicht, ob ich den hier einfach nennen sollte. Vielleicht liest mein Sachbearbeiter ja auch in Foren . Wenn Du daran interessiert bist, sende ich Dir gerne den Namen…
» Verdächtig ist allein
» schon die Behauptung, Genaueres dürfte er nicht sagen. Das ist, wenn nicht
» gelogen, dann zumindest eine Dienstpflichtverletzung.
Wenn er mir freundlich gesinnt ist und der Tip wirklich ernst gemeint war, bin ich für jede Dienstpflichtverletzung seinerseits dankbar Aber wer weiß das schon.
» Nun weiß ich nicht, warum die Stadt Köln nach so langer Zeit plötzlich auf
» die Idee kommt, bei dem Sachverhalt nun doch noch einen Steuerbescheid zu
» erlassen - kann sein, dass sie nach den letzten Urteilen des VG Köln
» übermütig werden.
Das Frage ich mich auch. Gerade weil die Satzung der Stadt Köln sich auf das Nutzen einer Wohnung beruft und weniger auf das Innehaben, wenn ich die anderen Beiträge richtig gelesen habe.
» Bei dem Widerspruch würde ich mich gar nicht auf das
» „Gelsenkirchener-Kinderzimmer-Urteil“ beziehen. Sinngemäß genügt es, den
» Sachverhalt wie bereits dargestellt zu beschreiben.
» Zum Beispiel:.
» „Bei meiner Nebenwohnung handelte es sich um einen umschlossenen Raum, den
» ich zum Schlafen genutzt habe, wenn ich mich bei meinen Eltern aufhielt. Zu
» keinem Zeitpunkt hatte ich in irgendeiner Form eine rechtliche oder
» tatsächliche Verfügungsgewalt oder-befugnis über die Nebenwohnung. Dass
» Kindern, auch volljährigen, Räume der elterlichen Wohnung durchweg nicht
» zu selbständigem Gebrauch überlassen sind, entspricht auch der ständigen,
» gefestigten Rechtsprechung. Dies wurde z.B. unter verfassungsgerichtlichen
» Gesichtspunkten durch BVerfG Beschluss vom 16. Januar 1991 – 1 BvR 59/91 -,
» bestätigt.“
Das Kinderzimmer hatte ich nur, als ich dort früher mit Hauptwohnsitz gemeldet war (bis 2001). Für die Zeit der Nebenwohnung wurde mir gar kein Zimmer zur Verfügung gestellt. Die Adresse diente mir lediglich dazu, ein Fahrzeug in Köln zulassen zu können und so hatte ich dies auch im ersten Forumlar begründet. Da eine Nebenwohnung aus diesem Grund nach Aussage der Meldebehörde gar nicht zulässig ist, wie ich später erfahren habe, habe ich beim letzten Ausfüllen, diesen Teil weggelassen und nur mit dem Fehlen von Wohnräumen argumentiert. Kann ich jetzt ohne weiteres doch von einem Kinderzimmer sprechen>
Übrigens: Die Dame bei der Meldebhörde hatte mir zunächst angeboten, meine Nebenwohnung aufgrund der unzulässigen Anmeldung aus o.g. Grund rückwirkend ins Jahr 2004 abzumelden und der ZWS vorzubeugen. Nur weil ich im Juni 2006 meinen Hauptwohnsitz innerhalb Engelskirchen geändert hatte, ging es halt nur bis zu diesem Datum. Schade..
» Sicherheitshalber würde ich mich auch noch gegen die überhöhte Schätzung
» wehren - der von den Eltern von Fall zu Fall zugewiesene Raum lässt sich
» nicht in Quadratmetern ausdrücken.
Hatte ich auch schon überlegt, sonst muß ich am Ende noch für 60m² zahlen. Das sind für die 18 Monate insgesamt kanpp 1000Euro.
Nochmals vielen Dank!
VLG
Mike
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