Wahlrecht wo Haupt- bzw. Zweitwohnsitz?

Christian @, Mittwoch, 22.08.2007 (vor 6183 Tagen) @ helmut01

Hallo Helmut,
Du hast kein Wahlrecht bei der Anmeldung. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung da, wo man sich zeitlich vorwiegend aufhält. Bei einem (Vollzeit-)Arbeitsverhältnis ist das im Allgemeinen der Arbeitsort.
Die Zweitwohnungsteuer kann von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Gruß


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