Wahlrecht wo Haupt- bzw. Zweitwohnsitz?

helmut01, Donnerstag, 23.08.2007 (vor 6182 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für deine Antwort!

Wenn man die Zweitwohnsitzsteuer von der Einkommenssteuer absetzen kann, dann spielt es doch im Prinzip aus Kostengesichtspunkten eigentlich keine große Rolle wo man mit Erst- bzw. Zweitwohnsitz angemeldet ist, bzw. ob überhaupt eine derartige Steuer erhoben wird, oder nicht> Das Geld bekommt man dann ja wieder zurück.

Da ich aus verschiedenen anderen Gründen aber gerne weiterhin meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern haben würde, frage ich mich, welche Ausnahmen es gibt, damit Nürnberg nicht zu meinem Erstwohnsitz wird. Gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen>

Vielen Dank und Grüße
Helmut


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