Wahlrecht wo Haupt- bzw. Zweitwohnsitz?

Christian @, Donnerstag, 23.08.2007 (vor 6091 Tagen) @ Christian

Hallo Helmut,
das Melderecht ist keine Einrichtung zur Vermeidung oder Minderung der Zweitwohnungsteuer. Wo man sich wie anmeldet richtet sich nicht nach der Zweitwohnungsteuer sondern nach den persönlichen Lebens- und Wohnverhältnissen. Da geht es um objektiv messbare Kriterien und nicht um Sympathien für einen Ort. Mit dem Wohnsitz hat das auch nicht unbedingt was zu tun. Die Anmeldung in Nürnberg mit Hauptwohnung bedeutet z.B. noch lange nicht, dass Nürnberg damit überhaupt Dein Wohnsitz wird.
Ansonsten: Umgehen kann man letztlich alles, aber nicht immer legal. Das ist wie mit den runden Schildern (roter Rand, schwarze Zahlen) auf der Autobahn - die muss man auch nicht beachten. Wenn man nicht geblitzt wird, passiert gar nichts.
Zur Einkommensteuer: Die Zweitwohnungsteuer gibt es auf diesem Weg nicht in voller Höhe zurück, nur teilweise. Wie viel das ist, richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz - z.B. bei 20% Spitzensteuersatz bleibt man auf der Zweitwohnungsteuer eben zu 80% sitzen.
Gruß


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