Doppelte ZWS?

Christian @, Dienstag, 04.09.2007 (vor 6995 Tagen) @ hermine

Hallo Hermine,

ohne Angabe der Orte kann ich nicht Konkretes sagen, da ich die Satzungen nicht kenne. „Der Harz“ erhebt keine Zweitwohnungsteuer und „eine Großstadt“ als solche auch nicht.
Der „Wohnsitz“ ist wohl nicht auszurotten :-( . Die genannten Rentner sind wohl
- in der „Großstadt“ mit Nebenwohnung,
- im Harz mit Hauptwohnung gemeldet.
Und sie haben (gemeinsam) mehr als eine Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf inne - sind also nach BVerfG „Inhaber einer Zweitwohnung“.

Ein interessanter Fall, dem man als Nichtbetroffener einen satirischen Zug nicht absprechen kann. Als erstes fiele mir mal ein, dass bei entsprechender Gestaltung jeder nur eine Wohnung innehaben könnte - damit ließen sich zwei Zweitwohnungsteuern ggf. vermeiden.

Ansonsten:

In Hamburg, Bremen und Berlin sind z.B. die Finanzgerichte zuständig, die schwören auf die Meldung mit Nebenwohnung - die begründet, selbst wenn sie falsch ist, nach deren Auffassung immer eine Zweitwohnung(steuer). Auch in NRW und BY wird das so gesehen. Wenn die Satzung im Harz ausnahmsweise korrekt formuliert sein sollte, könnte danach die Besteuerung der melderechtlichen Hauptwohnung als Zweitwohnung durchaus korrekt sein.

Warum auch nicht> Wenn jemand in NRW und BY zur Zweitwohnungsteuer auch dann herangezogen werden kann, wenn er überhaupt keine Wohnung innehat, warum sollen dann nicht andere für zwei Wohnungen auch zweimal Zweitwohnungsteuer zahlen. Wäre eigentlich nur gerecht. Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf = wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist es allemal. Auf der anderen Seite kann man z.B. in Köln eine Wohnung innehaben, ohne dass diese Wohnung „im Sinne der Satzung“ eine Wohnung ist - dafür zahlt man dann wiederum keine Zweitwohnungssteuer. Es gleicht sich eben alles aus.

Begründen kann man alles, und im Ortsrecht scheint bezüglich der Zweitwohnungsteuer nichts unmöglich („Toyota-Steuer>).

Zuständig in Niedersachsen oder Thüringen ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wenn diese Rentner, die vermutlich falsch gemeldet sein dürften, Pech haben, wäre u.U. die erste gemeinsame Instanz das Bundesverfassungsgericht. Der Datenschutz hält sich bei der Sache vornehm raus - geht ja nur um eine Bagatellsteuer - da kann eine Kommune machen, was sie will. Der Steuerzahler ist da Freiwild.

Ansonsten hat „der Harz“ eine Meise und kann nicht rechnen. Wenn er („der Harz“) zu dem Ergebnis kommt, das die dortige Wohnung nicht die vorwiegend genutzte Wohnung ist, müssten die Rentner sich konsequenterweise ummelden - dann Adieu Finanzausgleich für den Harz.

Wenn schon ein Steuerbescheid vorliegt hilft nur der Rechtsweg - Widerspruch, klagen, klagen, klagen. Beim Widerspruch würde ich allerdings gleich darauf hinweisen, dass ich ein sehr sparsamer Stromverbraucher bin (Umwelt, Nostalgie, zu geringe Rente, die für das Halten der Wohnungen draufgeht usw.). Hilfreich wäre natürlich, wenn der Stromverbrauch „in der Großstadt“ niedriger wäre als im Harz - gegen das Argument könnten die Harzer Roller nicht an.

Jetzt fehlt mir nur noch ein Zweitwohnungsteuerzahler, der überhaupt keine Wohnung innehat und trotzdem ZWSt zahlt.

Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion