Doppelte ZWS?
Hallo Mr. X,
Schleswig-Holstein - meerumschlungen - die heile Welt des Zweitwohnungsteuerrechts im Norden>
Ja, anscheinend war der schlecht informierte Lokalpatriot mit seiner Falschmeldung bereit, in S-H die Zweitwohnungsteuer zu entrichten (Getreu dem Motto: Heimat ist da, wo ich ZWSt zahle - Noch-IM Beckstein) und hat deswegen gegen Berlin geklagt.
Trotzdem ist und bleibt diese Entscheidung des BFH absurd. Da gibt es in Deutschland also Obergerichte, die entscheiden, dass jemand, der überhaupt keine Wohnung innehat, Zweitwohnungsteuer zahlen muss, und die Finanzgerichtsbarkeit entscheidet, dass man die Zweitwohnungsteuer für alle Wohnungen, die man innehat, entrichten muss. Ergebnis: Alle sollten Zweitwohnungsteuer zahlen>
Auf die Idee, dass bei den ZWSt-Satzungen/-Gesetzen was nicht stimmen könnte, scheint beim BFH (und manch anderen Gerichten) keiner gekommen zu sein. Lieber klammert man sich heute noch an die einmal getroffene Entscheidung, dass Anknüpfen an das Melderecht sei verfassungsrechtlich unbedenklich. Allerdings steht ja auch erst seit 2005 höchstrichterlich fest, dass Satzungen, die auf das Melderecht zurückgreifen (noch viel mehr wohl solche, die unmittelbar an das Melderecht anknüpfen) verfassungswidrig sind. Vorher konnte man das ja nicht wissen. Und heute stellt man eben fest, dass Anknüpfen an das Melderecht sei grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich. Bloß nicht nachdenken!
Die Praxis, die melderechtliche Hauptwohnung gegen die Zweitwohnung zu stellen, wird den Kommunen noch einige Probleme bereiten, denn sie ist schon im Ansatz falsch - das Gegenstück zur Zweitwohnung ist die Erstwohnung. Festzustellen, welche von mehreren Wohnung das ist, mag mühsam sein, aber die Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität trägt nicht alles - schon gar nicht Verstöße gegen das GG.
Auch sonst ist die Verwaltungspraxis wohl sehr unterschiedlich. In Köln z.B. behauptet das Kassen- und Steueramt rotzfrech, dass es wegen des Steuergeheimnisses (wohl aus § 30 AO) die Meldebehörde nicht informieren darf. Auch in München denkt man ähnlich. Andererseits beweist ein kurzer Blick in die AO und das MRRG, dass eher das Gegenteil der Fall ist. Wenn man in Köln und München bei anderen Dingen doch den Datenschutz auch so eng sehen würde. Aber es dient natürlich der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität, störende Normen zu ignorieren.
Gruß
Christian
gesamter Thread:
- Doppelte ZWS? -
hermine,
04.09.2007
- Doppelte ZWS? -
Christian,
04.09.2007
- Doppelte ZWS? -
Mr.X,
09.09.2007
- Doppelte ZWS? -
Christian,
28.09.2007
- Doppelte ZWS? -
Mr.X,
30.09.2007
- Doppelte ZWS? - Christian, 01.10.2007
- Doppelte ZWS? - Ben, 02.12.2007
- Doppelte ZWS? -
Mr.X,
30.09.2007
- Doppelte ZWS? -
Christian,
28.09.2007
- Doppelte ZWS? -
Mr.X,
09.09.2007
- Doppelte ZWS? -
Christian,
04.09.2007