Doppelte ZWS?

Mr.X @, Sonntag, 09.09.2007 (vor 6990 Tagen) @ Christian

Wenn ich mich recht erinnere, gab es mal ein Urteil des VG Braunschweig, wonach die melderechtliche Hauptwohnung steuerpflichtige Zweitwohnung sein kann, wenn die jeweilige Satzung dies hergäbe und die Hauptwohnung eigentlich Nebenwohnung sein müsste.


Das OVG Schleswig-Holstein hingegen hält die Melderegistereinträge für bindend für die ZwSt-Erhebung.


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