Doppelte ZWS?

Christian @, Freitag, 28.09.2007 (vor 6972 Tagen) @ Mr.X

Ich hatte es eigentlich nicht wirklich geglaubt, aber es ist tatsächlich so, wie ich es in meiner wüstesten juristischen Fantasie erdacht habe.
Ein Bundesgericht, der BFH in München (!), soll bereits entschieden haben, dass der, der zwei Wohnungen innehat, für beide Wohnungen Zweitwohnungsteuer zahlen muss. Ich habe die Entscheidung im Netz nicht gefunden und fände es schön, wenn jemand im großen Müllhaufen der deutschen Justizgeschichte dieses Paradebeispiel - übrigens bestechender juristischer Logik - finden und verfügbar machen würde.
Das Aktenzeichen (mehr weiß ich auch nicht) soll lauten.
BFH II B 23/04.

Die Begründung war so, wie ich sie mir (im Delirium) zusammengereimt habe. Die rechtlichen Vorgaben in den Gesetzen/Satzungen sind unterschiedlich. Einmal kommt es auf die tatsächlichen Wohnverhältnisse an, ein anderes Mal ist die Meldung mit Nebenwohnung die Grundlage für die Steuer. Da die Betroffenen das Melderecht nicht beachtet haben, ist das Ergebnis zwangsläufig: Statt Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit „doppelte“ Zweitwohnungsteuer. Was meine These bestätigt: Die Zweitwohnungsteuer als Zuchtmittel im Melderecht.

So ganz vermag ich es (noch) nicht zu glauben, aber selbst diese Entscheidung würde meine Wertschätzung des BFH nicht beeinträchtigen.

Demnächst werde ich mal nach Oberbayern fahren und über die Zweitwohnungsteuer nachdenken. Vielleicht komme ich dort auch zu anderen Erkenntnissen. Es könnte an der Luft liegen, an der Landschaft, an den Biergärten, am Engel Aloisius liegen oder woran auch immer liegen. Persönlich tippe ich auf eine Kombination von Biergarten (berauschende Wirkung) und Aloisius (göttliche Erleuchtung). Eventuell bewerbe ich mich gleich beim BFH - als Präsident natürlich.

Gruß

Christian


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