Verwaltungsgericht Köln Zweitwohnsitzsteuer
» Jau, Aktenzeichen der beim OVG anhängigen Verfahren> Begründung ist
» schließlich alles. Einfach so ins blaue hinein argumentiert wird von den
» Verwaltungsknaben direkt überlesen.
Ja, die Aktenzeichen wären für mich auch ganz hilfreich. Das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde oder dem Petitionsausschuss muss ich mir auch noch überlegen.
Mir platzt hier nämlich tagtäglich der Kragen!
VG, melvin
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