ZWS bei eheähnlicher Gemeinschaft

Thomas, Dresden, Mittwoch, 22.02.2006 (vor 6828 Tagen)

Hallo,

ich lebe mit meiner Freundin bei Leipzig zusammen in einer Wohnung. Bin dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet. Aus beruflichen Gründen habe ich in Dresden eine Zweitwohnung. Verheiratet sind von der Zahlung der ZWS ausgenommen, warum nicht eheähnliche Gemeinschaften> Man ist doch sonst in vielen Dingen gleich gestellt.

Kennt jemand ein Urteil oder ein anhängiges Verfahren>

Oder müßte ich zahlen bzw. selber klagen>

Grüße

Thomas


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