ZWS bei eheähnlicher Gemeinschaft
Somit zwingt mich Dresden einen Verstoß gegen das Meldegesetz zu begehen>
Oder ich verlasse meine eheähnliche Gemeinschaft. Wozu braucht das Land noch Kinder>>> Dresden jedenfalls nicht mehr, denn Dresden hat genug davon, nur die Umliegenden Gemeinden verkreisen ...
http://www.wegweiserdemographie.de
Grüße
Thomas
p.s.: Veröffentlich Dresden eigentlich eine Kosten-Nutzenrechnung für den ganzen Spaß>
» > Man ist doch sonst in vielen Dingen gleich gestellt ...
»
» Ja, aber wenn Du den Text des Verfassungsgerichts-Urteils liest:
»
» http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rs20051011_1bvr123200
»
» dort insbesondere die Passagen ab Randziffer 106 (die Zahlen stehen am
» rechten Rand), wirst Du sehen, daß das BVerfG seine Entscheidung
» wesentlich von der Überlegung her begründet, daß die "Ehe eine auf Dauer
» angelegten Gemeinschaft" ist (und eben bei einem Arbeitsplatzwechsel nicht
» gleich die Wohnung gewechselt wird). Da "eheähnliche Gemeinschaften" zwar
» in der Regel emotional, aber nicht institutionell auf Dauer angelegt sind
» , dürfte die Argumentation des BVerfG hier kaum zum Zuge kommen.
»
» In der Dresdner Steuersatzung jedenfalls sind - in der von Dir
» geschilderten Konstellation - lediglich Eheleute steuerfrei gestellt.
»
» Viele Grüße
» Thomas Weihermüller
» Steueramt Dresden
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Thomas,
22.02.2006
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Thomas Weihermüller,
23.02.2006
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Thomas,
23.02.2006
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Carola,
01.03.2006
- ZWS bei eheähnlicher Gemeinschaft - Thomas, 10.03.2006
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Thomas,
23.02.2006
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Thomas Weihermüller,
23.02.2006