ZWS bei eheähnlicher Gemeinschaft

Thomas, Donnerstag, 23.02.2006 (vor 6866 Tagen) @ Thomas Weihermüller

Somit zwingt mich Dresden einen Verstoß gegen das Meldegesetz zu begehen>

Oder ich verlasse meine eheähnliche Gemeinschaft. Wozu braucht das Land noch Kinder>>> Dresden jedenfalls nicht mehr, denn Dresden hat genug davon, nur die Umliegenden Gemeinden verkreisen ...


http://www.wegweiserdemographie.de

Grüße

Thomas

p.s.: Veröffentlich Dresden eigentlich eine Kosten-Nutzenrechnung für den ganzen Spaß>


» > Man ist doch sonst in vielen Dingen gleich gestellt ...
»
» Ja, aber wenn Du den Text des Verfassungsgerichts-Urteils liest:
»
» http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rs20051011_1bvr123200
»
» dort insbesondere die Passagen ab Randziffer 106 (die Zahlen stehen am
» rechten Rand), wirst Du sehen, daß das BVerfG seine Entscheidung
» wesentlich von der Überlegung her begründet, daß die "Ehe eine auf Dauer
» angelegten Gemeinschaft" ist (und eben bei einem Arbeitsplatzwechsel nicht
» gleich die Wohnung gewechselt wird). Da "eheähnliche Gemeinschaften" zwar
» in der Regel emotional, aber nicht institutionell auf Dauer angelegt sind
» ;-) , dürfte die Argumentation des BVerfG hier kaum zum Zuge kommen.
»
» In der Dresdner Steuersatzung jedenfalls sind - in der von Dir
» geschilderten Konstellation - lediglich Eheleute steuerfrei gestellt.
»
» Viele Grüße
» Thomas Weihermüller
» Steueramt Dresden


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