ZWS bei eheähnlicher Gemeinschaft

Thomas Weihermüller @, Dresden, Donnerstag, 23.02.2006 (vor 6881 Tagen) @ Thomas

Man ist doch sonst in vielen Dingen gleich gestellt ...

Ja, aber wenn Du den Text des Verfassungsgerichts-Urteils liest:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rs20051011_1bvr123200

dort insbesondere die Passagen ab Randziffer 106 (die Zahlen stehen am rechten Rand), wirst Du sehen, daß das BVerfG seine Entscheidung wesentlich von der Überlegung her begründet, daß die "Ehe eine auf Dauer angelegten Gemeinschaft" ist (und eben bei einem Arbeitsplatzwechsel nicht gleich die Wohnung gewechselt wird). Da "eheähnliche Gemeinschaften" zwar in der Regel emotional, aber nicht institutionell auf Dauer angelegt sind ;-) , dürfte die Argumentation des BVerfG hier kaum zum Zuge kommen.

In der Dresdner Steuersatzung jedenfalls sind - in der von Dir geschilderten Konstellation - lediglich Eheleute steuerfrei gestellt.

Viele Grüße
Thomas Weihermüller
Steueramt Dresden


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