ZWS bei eheähnlicher Gemeinschaft

Carola, Mittwoch, 01.03.2006 (vor 6603 Tagen) @ Thomas

» Somit zwingt mich Dresden einen Verstoß gegen das Meldegesetz zu begehen>

Zweitwohnungsteuerpflichtig ist der, der in der betreffenden Stadt eine Nebenwohnung innehat. Das heißt, dass die Meldebehörde die Daten der angemeldeten Nebenwohnungen dem Steueramt zur Verfügung stellt, aber nicht, dass ausschließlich diese Personen angeschrieben werden und steuerpflichtig sind. Der Stadt obliegt es, weitere geeignete Mittel zur Feststellung von Nebenwohnungen zu verwenden.
Zudem ist ein Verstoß gegen das Sächsische Meldegesetz und eine Ordnungswidrigkeit. Zudem wird in der Meldebehörde das An-, Um- und Abmelden registriert. Eine Nachprüfung durch das Steueramt würdest Du also dann nciht mehr Stand halten... :-)


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