Schätzungbescheid und Zahlungspflicht
Hallo zusammen,
ich habe noch kleine Fragen zum Verhalten im Anschluss an den Schätzbescheid zur Zweitwohnungssteuer. Weiss jemand etwas dazu>
Ich habe einen Bescheid bekommen der geschätzt wurde und (natürlich) viel zu hoch angesetzt ist. Ich werde allgemein Widerspruch einlegen und auch die Aufschiebung und Vollziehbarkeit beantragen.
[Im Prinzip hatte ich gar keinen Erstwohnsitz, sondern war(leider) falsch gemeldet. (Ich war gelegentlich bei den Eltern zu Besuch max. 2 Tage und nicht mal mehr im eigenen Zimmer)]
Wenn ich nun jetzt widerspruch einlege,
1) sollte ich nur allgemein Widerspruch einlegen oder direkt auch erwähnen, dass die Steuer falsch berechnet ist
2) muss ich trotzdem den geforderten Betrag sofort zahlen, auch wenn ich Aufschiebung beantrage>
3) wenn ich zahlen muss, kann ich auch nur den richtigen niedrigen Teil, den ich berechne, zahlen>
Eine kurze Antwort wäre super!
Gruss Mark
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17.09.2007
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