Schätzungbescheid und Zahlungspflicht

Christian @, Dienstag, 18.09.2007 (vor 6981 Tagen) @ Mark

Hallo Mark,

das ist reine Nervensache, ob man bei einer Mahnung zahlt oder nicht. Die andere Möglichkeit besteht natürlich auch - termingerecht zahlen und auf den Widerspruchsbescheid hoffen bzw. ggf. klagen. Spart zumindest weiteren bürokratischen Kleinkrieg, der schnell eskalieren kann. Ist letztlich auch eine Frage, wie ruppig man mit einer „unerzogenen Verwaltung“ umgehen will.
Da ich mich mit dem Brauchtum der deutschen Stämme bei der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer befasse, sammle ich natürlich Einzelfälle und kann aus diesem Blickwinkel natürlich auch helfen. ;-)
Aber: Ein Widerspruch macht bei dem Verhalten der Kölner Verwaltung wohl nur dann Sinn, wenn man bereit ist, ggf. auch zu klagen.
Gruß
Christian


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