Schätzungbescheid und Zahlungspflicht
Hallo Christian,
danke für Deine Antwort! Deinen Name liest man häufiger in diesem Forum mit vielen wertvollen Informationen. Ist sicher sehr hilfreich für viele hier!!!!
Es geht bei mir um die Kölner Satzung. Die Wohnung in Köln ist 40qm gross hat ein Zimmer. Das Steueramt hat 60qm geschätzt und will vom Jan-Sept05 510EUR an Steuern haben. Ich war in dem Zeitraum berufstätig. War wie geschrieben ein paar Mal bei meinen Eltern zu Besuch aber fälschlicherweise dort noch mit Erstwohnsitz gemeldet.
Abgegeben hatte ich das Formular 2x mit der Info, dass es in Köln keine Zweitwohnung war und ich deshalb nichts zu zahlen habe.
Daher meine Fragen oben, ob ich die Forderung bei Widerspruch und Aufschiebungs- bzw. hebungsantrag zu zahlen habe. Oder kann ich, für den Fall, dass ich zahlen muss den Betrag interpolieren und nur für die 40qm zahlen>
Wäre klasse, wenn Du nochmal Stellung nehmen könntest!
Gruss Mark
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Mark,
17.09.2007
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