Schätzungbescheid und Zahlungspflicht

Mark @, Dienstag, 18.09.2007 (vor 6981 Tagen) @ Christian

Hi Christian,

besten Dank für die Infos.

Vielleicht noch abschliessend:
Wenn ich nun vorerst Widerspruch einlege und Aufschiebung beantrage muss ich dann auf eine Mahnung hin zahlen>

Ist es allenfalls günstiger erst mal zu zahlen, weil der in Frage stehenden Betrag ggf. verzinst (>) zurückgezahlt würde, dadurch dass gezahlt ist, aber nicht ansteigt wegen Mahngebühren und so>

Kann man Dich auch um direkte Hilfe bitten, die Formalitäten anzupacken> :-D

Gruss Mark


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