Zweitwohnungsgebühr in NRW und Kindergeld
Hallo beisammen,
ich habe eine Tochter, die in Bielefeld studiert. Hauptwohnsitz ist Wipperfürth, auch wegen dem Kfz-Kennzeichen. Jetzt bekommt sie einen Bescheid zur Anmeldung ihres Zweitwohnitzes mit der "Androhung" eines Entgeldes von 10% der Kaltmiete zu zahlen. Wegen der Zweitwohnungsgebühr gibt es ja verschiedene Urteile: Köln und Aachen haben sich der Auffassung der Städte "gebeugt", in Koblenz war man anderer Ansicht. Wie argumtiert man jetzt bei einem Widerspruch>
Und hat das Konsequenzen beim Kindergeld, wenn sie ihren Hauptwohnsitz nach Bielefeld verlagert> Muss sie dann auch ihr Auto ummmelden oder ist das nicht zwingend erforderlich>
Freue mich auf Antworten
Jürgen
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