Zweitwohnungsgebühr in NRW und Kindergeld

Jürgen @, Mittwoch, 26.09.2007 (vor 6274 Tagen)

Hallo beisammen,
ich habe eine Tochter, die in Bielefeld studiert. Hauptwohnsitz ist Wipperfürth, auch wegen dem Kfz-Kennzeichen. Jetzt bekommt sie einen Bescheid zur Anmeldung ihres Zweitwohnitzes mit der "Androhung" eines Entgeldes von 10% der Kaltmiete zu zahlen. Wegen der Zweitwohnungsgebühr gibt es ja verschiedene Urteile: Köln und Aachen haben sich der Auffassung der Städte "gebeugt", in Koblenz war man anderer Ansicht. Wie argumtiert man jetzt bei einem Widerspruch>
Und hat das Konsequenzen beim Kindergeld, wenn sie ihren Hauptwohnsitz nach Bielefeld verlagert> Muss sie dann auch ihr Auto ummmelden oder ist das nicht zwingend erforderlich>

Freue mich auf Antworten
Jürgen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion