Zweitwohnungsgebühr in NRW und Kindergeld

Jürgen @, Freitag, 19.10.2007 (vor 6638 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für die Information. Ich werde meiner Tochter raten, dass sie Einspruch/Widerspruch gegen den Bescheid einlegen soll.
Bezüglich der Grammatik kann man aber geteilter Meinung sein, siehe "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod":-D .
Sobald ich mehr weiß, melde ich mich wieder.

Viele Grüße
Jürgen


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