Zweitwohnungsgebühr in NRW und Kindergeld
Hallo Christian,
vielen Dank für die Information. Ich werde meiner Tochter raten, dass sie Einspruch/Widerspruch gegen den Bescheid einlegen soll.
Bezüglich der Grammatik kann man aber geteilter Meinung sein, siehe "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"
.
Sobald ich mehr weiß, melde ich mich wieder.
Viele Grüße
Jürgen
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