Zweitwohnungsgebühr in NRW und Kindergeld
Hallo Jürgen,
für eine volljährige, ledige Person gibt es vom Grundsatz her nur ein Kriterium für die Anmeldung bei mehreren Wohnungen - der zeitlich vorwiegende Aufenthalt an einem Ort. Dort, wo die Person sich vorwiegend aufhält, ist die Hauptwohnung. Nur in Zweifelsfällen, wenn sich der vorwiegende Aufenthalt nicht feststellen lässt, wird die Hauptwohnung nach dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen bestimmt. Die Anmeldung des Kfz hat dort zu erfolgen, wo man mit alleiniger/Hauptwohnung gemeldet ist. Das ist gesetzlich so geregelt.
Zum Widerspruch
Die verfassungswidrige Satzung der Stadt Bielefeld besteuert das Nutzen einer Nebenwohnung und nicht das Innehaben einer Zweitwohnung, denn das Innehaben einer Wohnung wird durch die melderechtlichen Verhältnisse nur fingiert. Allerdings sieht die Rechtsprechung in NRW das nicht so und Bundesgerichte haben dazu noch nicht entschieden. Das bestärkt die Städte in NRW (und auch in BY) in ihrem rechtwidrigen Tun fort zu fahren und Widerspruchsbescheide mit o.a. Argumentation zurück zu weisen. Deswegen hat ein Widerspruch nur Sinn, wenn man bereit bei Zurückweisung auch zu klagen. ist zu klagen. Eine Klage ist auch nicht aussichtslos. Ganz im Gegenteil - je mehr, desto besser.
Noch eine Anmerkung:
Die VGs Köln und Aachen (auch Minden) sowie das OVG haben sich wohl nicht „der Auffassung der Städte“ gebeugt. Dennoch dürfte das Verb „beugen“ an dieser Stelle wahrscheinlich richtig sein. Zu vermuten ist da eher, dass da etwas gebeugt worden sein könnte.
Noch Fragen>
Gruß
Christian
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