Zweitwohnungsgebühr in NRW und Kindergeld

Christian @, Donnerstag, 27.09.2007 (vor 6027 Tagen) @ Jürgen

Hallo Jürgen,

fast alle Städte haben eine verfassungswidrige Satzung, wenn man dem BVerfG folgen will. Die meisten Kommunen wollen es nur nicht wahrhaben. Und da ihnen meist niemand auf die Finger klopft, kommen sie mit ihrer Ignoranz auch durch. Irgendein Dreh findet sich immer. Es gibt sogar Gerichte (vorwiegend in BY und NRW), die die Rechtmäßigkeit dieser Satzungen bestätigen. Das sind Entscheidungen, bei denen ich glaube, den Eindruck zu gewinnen, durch das sinnfreie Aneinanderreihen von Textbausteinen und Zitaten könnte man das vermeiden, was gemeinhin als Denken bezeichnet wird.

Kritische Auseinandersetzung mit der Zweitwohnungsteuer spielt sich hauptsächlich in den gerichtlichen Entscheidungen ab - da gibt es viele. Als kritischen Artikel zur Besteuerung der Zweitwohnungen bei Studierenden empfehle ich Yvonne Winkler „Problemfragen bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer aus der Sicht Studierender“ - wird häufig von Gerichten zitiert und von manchen sogar verstanden. Im Netz auf der Homepage von Yvonne Winkler zu finden.

Die meisten anderen kritischen Artikel befassen sich mehr mit der Situation der Immobilienbesitzer. Könnte daran liegen, dass diese Klientel lukrativer ist.

Jubelartikel gibt es eine Vielzahl. Absolute Brechmittel dagegen sind sämtliche Artikel von Norbert Meier, der den Angaben zufolge Rechtsdirektor (!) in Essen sein soll. Zu diesem Rechtsdirektor aus Essen stellt Ministerialdirigent Dr. Gaßner fest, dass er beim Beschluss des BVerfG zur Erwerbszweitwohnungen Verheirateter haltlose Vorstellungen vertritt und seine Auffassung zur Handhabung aus rechtsstaatlichen Gründen inakzeptabel ist. Dem ist nicht viel hinzuzufügen. Zu nennen wäre hier auch noch Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, der als ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BVerfG natürlich genau weiß was Sache ist - na ja, er sollte es wissen.

Interessant und teilweise sogar amüsant zu lesen, ist immer Prof. Bayer („Erfinder“ der als Zweitwohnungsteuer bezeichneten Ferienwohnungsteuer). Der ist bezüglich der Besteuerung Studierender zwar empört, aber da und in manch anderen Dingen nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Aber: Er liebt eben „seine“ Zweitwohnungsteuer und freut sich wie ein Schneekönig, dass selbst das BVerfG diese jetzt nur noch mit 1 ‚s’ in der Mitte schreibt. Das hatte er schließlich immer schon gesagt. Recht hat er. Aber bei dieser Thematik muss die deutsche Sprache noch viel mehr erdulden als ein überflüssiges ‚s“.

Falls Bedarf besteht, veröffentliche ich gerne eine „Literaturliste“ - auch mit Kommentar. Aber ich kann nur warnen. Wenn man manches liest, zweifelt man am Verstand - dem eigenen oder dem gewisser Leute.

Noch Fragen

Viele Grüße

Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion