Steuerbescheid Köln - kein Mietvertrag

Christian @, Donnerstag, 25.10.2007 (vor 6495 Tagen) @ Ralf

Hallo Ralf,
die Bemessungsgrundlage hat die Stadtverwaltung vermutlich geschätzt. Wohl weil keine Steuererklärung abgegeben wurde.

Die Hauptwohnung war vermutlich bei den Eltern gemeldet> Das wäre dann ein Fall, wo jemand zur Zweitwohnungsteuer herangezogen wird, ohne überhaupt eine einzige Wohnung innezuhaben. Was aus Sicht der NRW-Justiz wohl problemlos möglich ist und die Kölner Stadtverwaltung auch nicht stören wird.
Das Kölner Verwaltungsgericht wird dann völlig bedenkenlos für Recht erkennen: „Das Innehaben einer Zweitwohnung neben der Hauptwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung finanzieller Mittel erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt: Diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu besteuern, ist die erkennbare Absicht des Satzungsgebers, wie sich aus § 5 [der Kölner] ZwStS ergibt.“

Wenn meine Vermutung mit der Hauptwohnung zutrifft - Widerspruch - Klage. Ohne Rechtsweg dürfte es in Köln nicht abgehen. Gefallen lassen muss man sich das nicht, und an der Rechtslage dürfte selbst die NRW-Justiz zu knabbern haben.

Noch Fragen>
Gruß
Christian


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