Steuerbescheid Köln - kein Mietvertrag

Christian @, Montag, 29.10.2007 (vor 6941 Tagen) @ Ralf

Hallo Ralf,

das Argument, dass beide Wohnungen nicht innegehabt wurden, MUSS mit in den Widerspruch. Denn genau das macht die Kölner Satzung in Deinem Fall verfassungswidrig. Mit "unentgeltlicher Überlassung hat das nur am Rande zu tun.

Gruß

Christian


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