Steuerbescheid Köln - kein Mietvertrag

Ralf, Montag, 29.10.2007 (vor 6491 Tagen) @ Christian

» - Du weder die Haupt- noch die Nebenwohnung innehattest,
» - Du für keine der beiden Wohnungen Miete gezahlt hast.

Habe gerade noch ein weiteres Mal die Kölner Satzung gelesen. Sie gilt auch für unentgeltliche Überlassung von Wohnraum:

(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die
[...]
b) der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einem Dritten entgeltlich oder
unentgeltlich überlässt und die diesem als Nebenwohnung im vorgenannten Sinne dient oder[...]

Ich werde mich also vor allem auf die qm-Zahl konzentrieren.

Gruß
Ralf


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