Steuerbescheid Köln - kein Mietvertrag
Hallo Ralf/Stefan>,
für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht braucht man keinen Anwalt. Das kann man selber machen.
In Deinem Fall ist das sogar ziemlich einfach. Kostenlos bleibt es trotzdem nicht (Gerichtsgebühr, richtet sich nach dem Streitwert, dürfte bei Dir maximal ca. 70-80 EURO betragen). Geld gibt es nur im Erfolgsfall zurück. So wie die Steuer auch, denn selbst bei einem Widerspruch muss der Bescheid ja erst Mal bedient werden.
Bei Deiner Fallkonstellation würde ich allerdings sofort den Erlass der Steuer beantragen - da kriegt die Stadt Formulierungsschwierigkeiten und wird sich wahrscheinlich selbst überholen. Hilfreich wäre es dabei, wenn Du eine Bestätigung/Erklärung der Eltern Deiner damaligen Freundin hättest, dass Du die Nebenwohnung nicht „innehattest“ und keine Miete gezahlt hast. Da sich das als heikel erweisen könnte, müsste ggf. eine Erklärung von Dir genügen.
Hast Du überhaupt eine „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck“ abgegeben>
Welches Datum hat der Steuerbescheid> Oder: Wann läuft die Widerspruchsfrist ab>
Noch Fragen>
Gruß
Christian
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