Nürnberg

Yvonne Winkler @, Sonntag, 09.12.2007 (vor 5983 Tagen) @ slapnbg

Eine Sammelklage setzt voraus, dass sowas anhängig ist, desgleichen die Variante, Warten bis das Gericht eine Entscheidung fällt.
Ob gegenwärtig am VG Ansbach (zuständiges VG für Nürnberg) eine Klage anhängig ist, weiß ich nicht. VG Ansbach hat schon einige Urteile gefällt, nach meiner Erinnerung keine studentenfreundlichen.

Der Anwalt muss die Klage immer am jeweiligen Verwaltungsakt, der jeweiligen Satzung ausrichten, sprich individuell prüfen und begründen, auch wenn es allgemeine Gründe gibt, die ans Melderecht anknüpfenden Satzungen als verfassungswidrig anzusehen.-

Gruß
Yvonne


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