Nürnberg

Yvonne Winkler @, Samstag, 15.12.2007 (vor 5971 Tagen) @ slapnbg

Bayern ist eine der letzten Bastionen, wo die Kinderzimmer noch immer als Erstwohnungen angesehen werden, d.h. die Rechtsprechung nach der die Kinderzimmer im Elternhaus nicht als Erstwohnungen angesehen werden, da die Kinder hierüber keine Verfügungsmacht haben, hat sich in Bayern noch nicht mal im Ansatz durchgesetzt.
Man könnte natürlich mal damit anfangen und etwas Pionierarbeit leisten.

» Einzig der finanzielle Aspekt wird mich wahrscheinlich davon abhalten vor
» Gericht zu gehen.

Tja, ohne ein gewisses finanzielles Risiko wird der Einsatz nicht gehen.
»
» Angenommen man meldet sich nicht aus Nürnberg ab ( wozu man ja
» verpflichtet ist),
» wird die Steuer dann weiter berechnet oder bekommt man nur keine
» "Rechnung">> :)

Natürlich wird weiterkassiert.

Gruß
Yvonne


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