ZWS als Student in Rostock - Erbitte Hilfe

Christian @, Dienstag, 15.01.2008 (vor 6870 Tagen) @ Benjamin Beichler

Hallo Benjamin,
das einzig Entscheidende ist, ob Du wirklich zwei Wohnungen innehast.
Falls Du in Rostock mit Nebenwohnung gemeldet bist und in der Hauptwohnung z.B. bei Deinen Eltern wohnst, hast Du die Hauptwohnung nicht inne und bist nicht zweitwohnungsteuerpflichtig. Die Begründung für das Kassen- und Steueramt der Stadt Rostock ist dann denkbar einfach.
Genauer geht es nicht - und wenn die Stadt dann noch Fragen hat, ist ihr nicht mehr zu helfen.
Gruß
Christian


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