ZWS als Student in Rostock - Erbitte Hilfe
Hallo, ich hatte das alles auch genau so gemacht, hatte nur noch zusätzlich die Aktenzeichen erwähnte und darauf hingewiesen, dass diese "Zweitwohnung" nicht Ausdruck meines Vermögens ist.
Nun habe ich die Antwort bekommen, dass meine Verfahren ruht, ich aber trotzdem zahlen soll laut § 80 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung.
So wie ich gehört habe lehnt die Hansestadt Rostock den Antrag auf Aussetzung der Zahlen un der Regel nicht ab.
Meine Frage ist jetzt aber worauf ich mich beziehe. Widersprochen habe ich ja aufgrund der Entscheidung des OLG Greifswald (glaub ich, war auch jeden Fall richtig) und natürlich mit der Begründung keine Zweitwohnung zu haben etc.
Wie Begründung ich nun den Antrag auf Aussetzung der Zahl>
Das ist eigentlich schon meine einzige Frage, das muss ja irgendwo geschrieben stehen, dass man so einen Antrag stellen darf.
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Benjamin Beichler,
15.01.2008
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Christian,
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Benjamin Beichler,
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- ZWS als Student in Rostock - Erbitte Hilfe - Christian, 17.02.2008
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