ZWS als Student in Rostock - Erbitte Hilfe
Hallo Benjamin,
wenn die Stadt Rostock den Widerspruch ruhen lassen will, ist das ihre Sache und für Dich erst Mal nicht mit Nachteilen verbunden. Wenn Rostock zwischenzeitlich auf der Zahlung besteht, hat die Stadt zumindest formal die VwGO auf ihrer Seite.
Wie gegen jede Entscheidung einer Behörde kannst Du beim VG Rostock klagen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Wie das ausgeht, steht in den Sternen. Ich tippe mal darauf, dass das VG den Antrag auf aufschiebende Wirkung der Klage vielleicht zurück-weisen wird, weil es das „öffentliche Interesse“ an der Eintreibung einer rechtswidrigen Steu-er für wichtiger hält als rechtmäßiges Verwaltungshandeln. Es heißt ja schließlich auch Ver-waltungs- und nicht Bürgergericht.
Ob eine Klage sinnvoll ist, sei dahin gestellt, liegt aber in Deiner Entscheidung.
Gruß
Christian
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Benjamin Beichler,
15.01.2008
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- ZWS als Student in Rostock - Erbitte Hilfe - Christian, 17.02.2008
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