Kleines Zimmer: Meldungspflicht? Zweitwohnsitzeigenschaft?

Clemenz @, Samstag, 19.01.2008 (vor 6034 Tagen)

Hallo,

ich wohne als Hauptsitz in München und habe mir jetzt zusätzlich ein kleines Zimmer in einem WG-Haus in Bad Aibling gegönnt. Für das Zimmer zahle ich einen kleinen Obulus an den Mieter des Hauses (ist ein Freund von mir). Ungefähr zweimal im Monat übernachte ich in diesem Zimmer, um einen besseren Ausgangspunkt für meine Bergtouren zu haben.

Muss ich dieses Zimmer nun bei der Gemeinde Bad Aibling melden> Besitzt dieses Zimmer Zweitwohnsitzeigenschaft> In der Zweitwohnungssteuersatzung von Bad Aibling steht in §2, dass ich diese Wohnung zu meiner persönlichen Lebensführung innehaben muss. Wie ist denn "persönliche Lebensführung" definiert und wie definiert man überhaupt "Wohnung". Bei dem Zimmer kann man ja schlecht von Wohnung reden.

Vielen Dank schon mal im voraus!
Ralf


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