Kleines Zimmer: Meldungspflicht? Zweitwohnsitzeigenschaft?

Christian @, Samstag, 19.01.2008 (vor 5914 Tagen) @ Clemenz

Hallo Ralf,

man sollte umschlossene und verschlossene Räume nicht in einen Topf werfen. Gemäß Melderecht ist ein umschlossener Raum nun mal eine Wohnung.

Vor den Steuerbescheid haben die Verwaltungsgötter die Steuererklärung gesetzt.

Da würde ich bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt erst Mal abstreiten, dass
1. es sich bei der Nebenwohnung überhaupt um eine Wohnung im steuerrechtlichen Sinn handelt und
2. du dieses Zimmer innehast, da Dir dafür die die rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt fehlt (kein Mietvertrag, nur „ zeitweise geduldeter Nutzer“).

Gibt es dann trotzdem eine ZWSt-Bescheid, wäre das oben Gesagte auch die Grundlinie für den Widerspruch und ggf. die Klage, die selbst in Bayern mit seiner über 1000-jährigen Geschichte so aussichtslos nicht sein dürfte.

Gruß

Christian


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