Kleines Zimmer: Meldungspflicht? Zweitwohnsitzeigenschaft?
Hallo Ralf,
derzeit bist Du mit alleiniger Wohnung in München gemeldet. Ob Dein Zimmer in Aibling als Nebenwohnung meldepflichtig ist - bitte nachlesen im Menü unter „Hauptwohnung“. Anmerkung: Um im Sinne des Melderechts eine „Wohnung“ zu sein, ist nicht einmal ein Zimmer erforderlich.
Ob dieses Zimmer (meldepflichtige Nebenwohnung oder nicht) dann eine „Zweitwohnung“ ist oder sein kann, ist eine andere Frage. Die Satzung Bad Aiblings definiert nicht, was eine „Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf, deren Innehabung wirtschaftliche Listungsfähigkeit demonstriert“, ist. Da würde ich mich erst Mal auf den Standpunkt stellen, dass Dein/ein Zimmer keine Wohnung ist. Die Verwaltung dürfte das allerdings anders sehen.
Die Begriffe um den „Wohnsitz“ herum, haben sprachlich und rechtlich hier nichts zu suchen - auch wenn Bad Aibling reichlich Gebrauch davon macht. Wie sollte es anders sein, bei einem Bürgermeister, der Schwaller heißt und dessen Satzung verfassungswidrig ist.
Gruß
Christian
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Clemenz,
19.01.2008
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